Allgemeine Geschäftsbedingungen – Herzkasperl-Festzelt 2023
(vom 1.3.2023)
Willkommen bei uns im Herzkasperl-Festzelt!
1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen dem Herzkasperl-Festzelt – Josef Bachmaier (nachfolgend „Herzkasperlzelt“) und den jeweiligen Kund*innen begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Herzkasperlzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem Herzkasperlzelt und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest / Oide
Wiesn 2023.
2. Leistungsgegenstand, Reservierung, Vertragsschluss und Besuchsrecht
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Herzkasperlzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchener Oktoberfestes / Oide Wiesn sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen (Ein Tisch = 10 Personen). Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr.
2.2. Reservierung:
Wir wünschen Ihnen schon heute einen schönen Wiesntag im Herzkasperl-Festzelt.
Reservierungszeiten:
Mittagswiesn: Von Montag – Donnerstag (nicht am 3.10.23) zwischen 11:00 – 14:00 Uhr können Sie ohne Mindestabnahme reservieren. Es fallen für eine Reservierung nur der Eintrittspreis für das Oide-Wiesn Gelände – (derzeit unbekannt) – die Bearbeitungsgebühr von 1 Euro pro Person und Versandkosten an.
Wiesntag: Von 11:00 – 16:00 Uhr können Sie entspannt im Herzkasperlzelt den Tag genießen. Verbunden mit dieser Reservierung ist die Mindestabnahme von 2 Maß Bier und 1/2 Hendl pro Person.
Wiesnabend: Von 17:00 -22:00 Uhr können Sie entspannt im Herzkasperlzelt in den Abend feiern. Verbunden mit dieser Reservierung ist die Mindestabnahme von 2 Maß Bier und 1/2 Hendl pro Person. Für eine Reservierung am Abend muß zusätzlich zur oben genannter Mindestabnahme noch ein Wertgutschein in Höhe von 10,00 € pro Person abgenommen werden (ausgenommen am 3.10.2023 - hier entfällt der Wertgutschein in Höhe von 10,00 € bei der Wiesnabendreservierung).
Bei einer Reservierung von den Reservierungszeiten Wiesntag und Wiesnabend am gleichen Tag (11:00 bis 16:00 Uhr und 17:00 bis 22:00 Uhr), müssen zusätzlich zu oben genannter Mindestabnahme 2 Maß Bier sowie zwei Wertgutscheine in Höhe von je 10,00 € abgenommen werden. Im Falle einer Reservierung werden den Kund*innen die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit im Herzkasperlzelt eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.
2.2 Einlassbänder: Für die Reservierung ist in Bezug auf jede Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr der Erwerb eines Eintrittsbandes für das Festgelände der Oide Wiesn - auf welchem auch das Herzkasperlzelt verortet ist - für den konkreten Tag erforderlich. Diese Eintrittsbänder verkauft das Herzkasperlzelt im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München.
2.3 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite:
https://www.herzkasperlzelt.de/reservierung erfolgen.
2.4 Online-Bestellung: Zur Vornahme der Reservierung muss das Reservierungsformular auf der Online-Präsenz des Herzkasperlzelt mit dem Reservierungswusch korrekt ausgefüllt und versendet werden. Die Kund*innen geben über den Versand des Reservierungsformulars ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält die Kund*in eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, die eine Vorabbestätigung darstellt. Erst nach Bezahlung der Proforma-Rechnung ist die Reservierung verbindlich.
2.5 Besuchsrecht: Das Herzkasperlzelt als Ausstellerin der Reservierungen will den Zutritt zum Herzkasperlzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Herzkasperlzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Herzkasperlzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis der Identität hat die jeweilige Besucher*in ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument
(z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Herzkasperlzelt und/
oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen, die auf vom Herzkasperlzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Herzkasperlezelt erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts der Kund*in oder der jeweiligen Inhaber*in der Reservierungsbestätigung, indem sie einmalig Zutritt zum Herzkasperlzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Das Herzkasperlzelt wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung der Kund*innen scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Proforma-Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind von den Kund*innen zu tragen. Für die Bearbeitung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 1,- € (inkl. 19% MwSt.) pro Person. Bei einer Mindestreservierung von einem Tisch (10 Personen) fällt eine Gebühr von 10,- € (inkl. 19%MwSt.) an. Der Preis pro Person für die Eintrittsbänder für das Festgelände der Oide Wiesn wird vom Festzelt nach Festlegung durch die Landeshauptstadt München spätestens im Rahmen der Übersendung der Proforma-Rechnung an die Kund*in mitgeteilt.
Das Ausstellen einer Bewirtungsrechnung ist ausschließlich am Bewirtungstag auf entsprechende Bitte der Kund*in möglich. Mögliche Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei der Bedienung oder der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Herzkasperlzelt ist NUR Bar-Zahlung möglich. Im Herzkasperlzelt befindet sich ein EC-Automat zum Bargeldbezug. Eine Bezahlung im Herzkasperlzelt mittels Kreditkarte ist nicht möglich.
3.2 Stornierung durch das Herzkasperlzelt: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Herzkasperlzelt berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind von der Kund*in zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Herzkasperlzelt vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein, Einlassvorbehalt, Überfüllung, Versand & VVK
4.1 Einlass: Der Einlass in das Herzkasperlzelt ist für den Kund*innen und ihre Eingeladenen nur mit Reservierungsbestätigung und Eintrittskartenzu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Da das Herzkasperlzelt auf dem Festgelände Oide Wiesn verortet ist, stellt der erfolgreiche Eintritt auf das Festgelände der Oide Wiesn und damit der Erwerb entsprechender Eintrittsbänder der Kund*in und ihrer Eingeladenen, sowie die Reservierungsbestätigung, die ebenso unausweichliche Voraussetzung dar, um auch Einlass in das Herzkasperlzelt erhalten zu können. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Das Herzkasperlzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 30 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Sollte aufgrund von Überfüllung das Festzelt geschlossen sein, bitten wir um Geduld Ihrerseits beim Einlass.
Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. absolutes Rauchverbot im Herzkasperlzelt, einschließlich E- Zigaretten) wird die Person aus dem Herzkasperlzelt verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Herzkasperlzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einass eine Taschenkontrolle durchzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass das Herzkasperzelt der Pflege der Oktoberfesttradition verpflichtet ist (daher auch seine Positionierung auf dem Festgelände der Oide Wiesn, ist es der Kund*in und ihren Eingeladenen untersagt, auf Sitzbänken und Tischen zu stehen und zu tanzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf dem „Tanzboden vor der Bühne“ zu zu tanzen.
Aus demselben Grund der Verpflichtung des Festzeltes zur Pflege der Oktoberfesttradition ist das Herzkasperlzelt bzw. von ihm beauftragte Personen berechtigt, der Kund*in und ihren Eingeladenen bei in Bezug auf die Oktoberfesttradition offensichtlich unangemessener Bekleidung (z.B. offensichtliches Outfit für Junggesellenabschied oder Maskerade) den Einlass ersatzlos zu verweigern bzw. dem Herzkasperlzelt zu verweisen. In den vorgenannten Fällen steht der Kund*in und/oder ihren Eingeladenen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Herzkasperlzelt zu.
Das Herzkasperlzelt behält sich zudem vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Festzelt zu verweigern. Auch in solchen Fällen steht der Kund*in und/oder ihren Eingeladenen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Herzkasperlzelt zu.
4.2 Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung (max. 10 Personen) und für die Dauer der Reservierung. Das Herzkasperlzelt behält sich vor, der Kund*in bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischen Bedarf einen anderen Tisch zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Herzkasperlzelt anderen Kund*innen zugeteilt werden. Auch mit einer gültigen Reservierung kann beim Verlassen des Herzkasperlzelt während der Reservierungszeit (z.B. um zu Rauchen) kein sofortiger Wiedereinlass gewährt werden. Beim Verlassen des Herzkasperlzelt verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und die Kund*in hat mit ihren Eingeladenen das Herzkasperlzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.
4.3 Verzehrgutschein: Die erworbenen Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Herzkasperlzelt eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest / Oide Wiesn 2023. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Nicht eingelöste Marken können bis 31.10.2023 im Wirtshaus im Fraunhofer, Fraunhoferstraße 9 in München in Speisen und Getränke eingelöst werden.
5. Versand & VVK
5.1 Versand: Die Eintrittskarten und Marken/Wertgutscheine bekommen Sie NUR auf dem Postweg per Einschreiben, wobei das Herzkasperlzelt das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
5.2 Bezahlung, VVK der Marken
Die Bezahlung ist möglich mittels Überweisung. Bei der Überweisung bitten wir, Reservierungsnummer und Namen anzugeben.
Kontodaten:
Josef Bachmaier
Kto: 152 339 26
BLZ 70020270
IBAN: DE 097 00 202 7000 152 339 26
BIC: HYVEDEMMXXX
Die Bezahlung der Marken kann in bar nur im Herzkasperlzelt (ab 16.9.2023) oder per Vorabüberweisung erfolgen. Reservierung nur gegen Vorauskasse. Erst nach Bezahlung der Proformarechnung ist Ihre Reservierung verbindlich. Sollten die Marken bis 01. September 2023 nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, Ihre optionierte Reservierung zu stornieren.
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Herzkasperlzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht der Kund*in beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Herzkasperlzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch die Kund*in: Stornierungen sind nur schriftlich oder per mail an reservierung@herzkasperlzelt.de möglich. Kostenfreie Stornierungen von Reservierungen sind nur bis Zahlungseingang möglich. Im Stornierungsfall einer Reservierung, ist eine Rückgabe von Marken gegen Erstattung nur bei Stornierungen möglich, die uns bis zum 1. September 2023 in schriftlicher Form vorliegen. Stornierungen haben erst Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt sind. Die Bearbeitungsgebühr pro Reservierung wird nicht mehr rückerstattet. Die Rückerstattung und Rücknahme der Eintrittsbänder und Marken ist nach Versand ausgeschlossen. Nach dem 1.9.2023 erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Mindestabnahmebetrages. Bei Stornierungen nach dem 16.9.2023 berechnen wir zusätzlich eine Gebühr für „unangekündigtes Nichterscheinen (no show)“ von € 20,- pro Person, die wir der Kund*in in Rechnung stellen. Eine Rückgabe von Marken ist nur bei Überkauf (Kauf von Marken über die Mindestabnahme einer Reservierung) in Höhe des Überkaufwertes oder bei Markenkauf ohne Reservierung, mit Vorlage der Originalrechnung bis zum 1.9.2023 möglich. Die Kund*in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Wir bitten um Verständnis, dass die Reservierung nur verbindlich ist, wenn das Oktoberfest tatsächlich stattfindet. Sollte der Festzeltbetrieb am reservierten Tag(en), gleichgültig aus welchen Gründen, nicht möglich sein, ist die Reservierung hinfällig. Mit Ausnahme der Erstattung der anlässlich der Reservierung gekauften Bier-, Hendl- und/oder Essensmarken bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Herzkasperlzelt bzw. der Gaststätte Fraunhofer.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Herzkasperlzelts, ihrer Kund*innen und der Besucher*innen des Oktoberfestes/Oide Wiesn, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch die Kund*in; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch die Kund*in ist untersagt. Der Kund*in ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Herzkasperlzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Herzkasperlzelt kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern der Kund*in dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kund*in, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Die Kund*in kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Herzkasperlzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Herzkasperlzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Herzkasperlzelt voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
a) die Kund*in die neue Inhaber*in der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
b) die neue Inhaber*in der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Herzkasperlzelt einverstanden ist und
c) das Herzkasperlzet unter Nennung der neuen Inhaber*in der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Herzkasperlzet die Weitergabe an die neuen Inhaber*in der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Herzkasperlzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern eine Vertragspartner*in des Herzkasperlzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Herzkasperlzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Herzkasperlzelt und den eintretenden Personen zustande.
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen) ist das Herzkasperlzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen, die vor Übergabe bzw. Versand an die Kund*innen entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an die betroffenen Kund*innen zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und den Inhaber*innen der Reservierung und ihren Eingeladenen entschädigungslos den Zutritt zum Herzkasperlzelt zu verweigern bzw. aus dem Herzkasperlzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
c) betroffene Kund*innen vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von den jeweiligen Kund*innen die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens der Kund*in, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kund*innen derart zur Einhaltung der von ihnen versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass sie aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschrecken.
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes der Kund*in gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Herzkasperlzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen die Kund*in zu verhängen.
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge der Kund*in bzw. Inhaber*in der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Herzkasperlzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Herzkasperlzelt wegendes Verstoßes anzurechnen.
9. Auszahlung von Mehrerlösen
9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch Kund*innen ist das Herzkasperlzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von der Kund*in bzw. Inhaber*in der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
Für den Zugang sowie den Aufenthalt in des Herzkasperlzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Die Kund*in bzw. Inhaber*in der Reservierung erkennt an, dass das Oktoberfest/Oide Wiesn insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt die Kund*in an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung in Herzkasperlzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch das Herzkasperlzelt gebunden ist. Die Kund*in akzeptiert, dass das Herzkasperlzelt zum Schutz der Gesundheit der Kund*innen und Mitarbeiter*innen nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende
angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kund*innen und die
weiteren Inhaber *innen eines Einlassbändchens in Bezug auf die entsprechende Tischreservierung verpflichtet.
2. Das Herzkasperlzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kund*innen zur Reduzierung der Besucher*innenanzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der von Kund*innen erworbenen Reservierung wird den Kund*innen der entrichtete Verkaufspreis für den Verzehr erstattet. Nicht erstattet werden eine Versandgebühr nach erfolgtem Versand sowie eine Bearbeitungsgebühr.
3. Das Herzkasperlzelt kann den Kund*innen aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von ihrer Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch der Kund*in auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.
4. Das Herzkasperlzelt ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib der Kund*innen oder ihren Eingeladenen im Herzkasperlzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kund*innen oder ihre Eingeladenen ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung aus dem Herzkasperlzelt zu verweisen, wenn die Kund*in oder ihre Eingeladenen:
a. den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Herzkasperlzelt nicht befolgen; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 und/oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten,
b. am Tag der Reservierung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARSCoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen, oder
c. sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbarem Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib im Herzkasperlzelt ausschließen.
5. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagenoder dem Schutz- und Hygienekonzept des Herzkasperlzelt, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen der Kund*in und ihren Eingeladenen zum Zugang zum Herzkasperlzelt vorgeschrieben, ist das Herzkasperlzelt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Herzkasperzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.
6. Das Herzkasperlzelt weist darauf hin, dass es zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten der Kund*in und ihren Eingeladenen zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Die Kund*in wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Eingeladenen) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Das Herzkasperlzelt verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
7. Die Kund*in und ihre Eingeladenen haben den Anordnungen und Auflagen des Herzkasperlzelt und des Personals Folge zu leisten. Die Kund*in und ihre Eingeladenen erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
12. Streitbeilegung
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Herzkasperlzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kund*in und/ oder der Inhaber*in der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Herzkasperlzelt und der Kund*in/Inhaber*in der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kund*in und/oder der Inhaber*in der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Herzkasperlzelts. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
14. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.1.1 Rechtswahl bei Verbraucher*innen: Bei Verbraucher*innen, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucher*in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2 Gerichtsstand: Ist die Kund*in Kaufmann/frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Herzkasperlzelts. Dasselbe gilt, wenn die Kund*in Unternehmer*in ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Herzkasperlzelt, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Herzkasperl-Festzelt - Josef Bachmaier // Fraunhoferstr. 9, 80469 München // HRA 63969
Kto: 152 339 26 // BLZ 70020270 // IBAN: DE 097 00 202 7000 152 339 26 //
// BIC: HYVEDEMMXXX // St.Nr.144/118/90458 Seite 9/9
Aktuelles
Öffnungszeiten
Unser Zelt ist täglich von 10.00 bis 22.30 Uhr geöffnet.
Anschrift & Anfahrt
Unser Zelt befindet sich auf dem Gelände der Landwirtschaftsausstellung.